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Schlagwort-Archive: Einwirkung
Unfallversicherung zahlt nicht: Wärmestau als äußeres Ereignis mit plötzlicher Einwirkung?
Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn überhaupt ein Unfall vorliegt. Als Unfall in diesem Sinne definiert das Gesetz ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis und eine dadurch unfreiwillig ausgelöste Gesundheitsschädigung (§ 178 Abs. 2 VVG). … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag
Verschlagwortet mit äußeres, Einwirkung, Ereignis, nicht, plötzliche, Unfallversicherung, Wärmestau, zahlt
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